- Klicken Sie im Katalog auf Konto. Nachdem Sie die Ausweisnummer und das Passwort eingegeben haben, wählen Sie unter Ausleihen den Punkt Kontoverlängerung aus.
- Die Leihfristen einzelner Medien können Sie durch Klick auf Eine Verlängerung ist möglich verlängern, über Kontoverlängerung werden die Leihfristen aller Medien durch einen Klick verlängert, sofern eine Verlängerung möglich ist.
Die nicht-verlängerbaren Leihfristen werden Ihnen mit dem dazugehörigen Ablehnungsgrund angezeigt. - Bitte beachten Sie, dass in einigen Fällen Leihfristen nicht verlängerbar sind, z. B. wenn eine Vormerkung vorliegt, die Leihfrist abgelaufen ist oder noch länger als eine Woche läuft.
Beachten Sie also in jedem Fall die einzelnen Leihfristen. Die Leihfrist von Medien aus dem Bestand des Landesbibliothekszentrums kann dreimal verlängert werden. - Auch die Leihfristen von Fernleih-Medien werden im Katalog verlängert, diese Verlängerung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der besitzenden Bibliothek.
Falls der Verlängerungsantrag abgelehnt wird, benachrichtigen wir Sie. In diesem Fall muss die Rückgabe innerhalb einer Woche erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Leihfristen von Fernleih-Medien nur einmal verlängert werden können.
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Ab 22.01.2015, 9 Uhr: Neue URL und veränderter Webauftritt des LBZ
Bitte beachten Sie, dass Sie das LBZ künftig unter www.lbz.rlp.de erreichen und sich auch die Gestaltung des Internetauftritts verändern wird ... (mehr).
"Weimarer Appell" und das "Recht auf elektronisches Lesen"
Bitte unterstützen Sie den Aufruf des Leiters der Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar zum Erhalt des schriftlichen Kulturgutes ... (mehr)
Bis jetzt stellen Verlage Bibliotheken - anders als bei gedruckten Werken - nicht grundsätzlich jedes Werk in elektronischer Form zur Verfügung. Wir bitten um Ihre Unterstützung bei unserer Kampagne für das Recht auf elektronisches Lesen ... (mehr)