Jeder Verleger, jede Institution, aber auch jede Privatperson, die im ehemaligen Regierungsbezirk Pfalz ein Medienwerk veröffentlicht, ist verpflichtet dem Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz / Pfälzische Landesbibliothek unentgeltlich ein Exemplar je Titel (Pflichtexemplar) abzuliefern.
Das Landesbibliothekszentrum / Pfälzische Landesbibliothek hat die Aufgabe, alles zu sammeln, zu archivieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, was an Literatur in und über diese Region erscheint.
Die Abgabe an das Landesbibliothekszentrum / Pfälzische Landesbibliothek ist gesetzlich geregelt durch § 3 der Pflichtabgaberegelung im Landesbibliotheksgesetz vom 3. Dezember 2014 und durch die weiterhin gültige Landesverordnung zur Durchführung des § 14 des Landesmediengesetzes (pdf-Datei) vom 30. März 2006.
Pflichtablieferung
Der in § 14,5 des Landesmediengesetzes erwähnte Zuschuss zu den Herstellungskosten wird in der Verwaltungsvorschrift (pdf-Datei) des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur vom 30. März 2006 (15525 - 53 201-1/50) geregelt.
Ansprechpartner/in:
Frau Schäfer
Tel.: 06232 9006 - 218
Herr Mayr
Tel.: 06232 9006 - 219
E-Mail: pflicht.plb@lbz-rlp.de
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Ab 22.01.2015, 9 Uhr: Neue URL und veränderter Webauftritt des LBZ
Bitte beachten Sie, dass Sie das LBZ künftig unter www.lbz.rlp.de erreichen und sich auch die Gestaltung des Internetauftritts verändern wird ... (mehr).
"Weimarer Appell" und das "Recht auf elektronisches Lesen"
Bitte unterstützen Sie den Aufruf des Leiters der Herzogin Anna Amalia Bibliothek in Weimar zum Erhalt des schriftlichen Kulturgutes ... (mehr)
Bis jetzt stellen Verlage Bibliotheken - anders als bei gedruckten Werken - nicht grundsätzlich jedes Werk in elektronischer Form zur Verfügung. Wir bitten um Ihre Unterstützung bei unserer Kampagne für das Recht auf elektronisches Lesen ... (mehr)