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Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz
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Außenansicht des Gebäudes der Pfälzischen Landesbibliothek
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Pflichtablieferung

Jeder Verleger, jede Institution, aber auch jede Privatperson, die im ehemaligen Regierungsbezirk Pfalz ein Medienwerk veröffentlicht, ist verpflichtet dem Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz / Pfälzische Landesbibliothek unentgeltlich ein Exemplar je Titel (Pflichtexemplar) abzuliefern.

Das Landesbibliothekszentrum / Pfälzische Landesbibliothek hat die Aufgabe, alles zu sammeln, zu archivieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, was an Literatur in und über diese Region erscheint.
      
Die Abgabe an das Landesbibliothekszentrum / Pfälzische Landesbibliothek ist gesetzlich geregelt durch § 3 der Pflichtabgaberegelung im Landesbibliotheksgesetz vom 3. Dezember 2014 und durch die weiterhin gültige Landesverordnung zur Durchführung des § 14 des Landesmediengesetzes (pdf-Datei) vom 30. März 2006.

Der in § 14,5 des Landesmediengesetzes erwähnte Zuschuss zu den Herstellungskosten wird in der Verwaltungsvorschrift (pdf-Datei) des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur vom 30. März 2006 (15525 - 53 201-1/50) geregelt.

Zuschussregelung für Pflichtstücke

Ansprechpartner/in:

Frau Schäfer
Tel.: 06232 9006 - 218

Herr Mayr
Tel.: 06232 9006 - 219

E-Mail: pflicht.plb@lbz-rlp.de

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