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Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz
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Außenansicht des Gebäudes des Landesbibliothekszentrums / Rheinische Landesbibliothek
Home > Rheinische Landesbibliothek > Service

Pflichtablieferung


Jeder Verleger, jede Institution, aber auch jede Privatperson, die im ehemaligen Regierungsbezirk Koblenz ein Medienwerk veröffentlicht, ist verpflichtet dem Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz / Rheinische Landesbibliothek unentgeltlich ein Exemplar je Titel (Pflichtexemplar) abzuliefern.

Das Landesbibliothekszentrum / Rheinische Landesbibliothek hat die Aufgabe, alles zu sammeln, zu archivieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, was an Literatur in und über diese Region erscheint.
      
Die Abgabe an das Landesbibliothekszentrum / Rheinische Landesbibliothek ist gesetzlich geregelt durch § 3 der Pflichtabgaberegelung im Landesbibliotheksgesetz vom 03. Dezember 2014 und durch die weiterhin gültige Landesverordnung zur Durchführung des § 14 des Landesmediengesetzes (pdf-Datei) vom 30. März 2006.

Der in § 14,5 des Landesmediengesetzes erwähnte Zuschuss zu den Herstellungskosten wird in der Verwaltungsvorschrift (pdf-Datei) des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur vom
30. März 2006 (15525 - 53 201-1/50) geregelt.

 Zuschussregelung für Pflichtstücke

 

Ansprechpartnerinnen:

Frau Bernhardt
Frau Quack

Telefon: 0261 91500 - 452

E-Mail: pl.rlb@lbz-rlp.de

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Beim Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz ist am Standort Rheinische Landesbibliothek Koblenz ab 16. März 2015 eine befristete Teilzeitstelle als Aushilfe zu besetzen... (mehr)

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